Nutzungsbedingungen Geodatenprodukte
Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung des Geodatenportals sowie von Geodaten, Geodiensten und Produkten des Vermessungs- und Katasteramtes des Landkreises Rostock (Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – AGNB)
Stand: 17.05.2018
1. Geltungsbereich
1.1. Lieferungen und Leistungen des Vermessungs- und Katasteramtes des Landkreises Rostock (nachfolgend: Lizenzgeber, siehe unter Nr. 13) sowie die Nutzung der von ihnen bereitgestellten Geodaten in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer oder Besteller) vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder Bestellers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt. Diese AGNB gelten nicht für Geodaten, die einer freien Lizenz unterliegen (z. B. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 „dl-de/by-2-0“).
1.2. Eine Novellierung der AGNB einschließlich der Darstellung der Änderungen wird Vertragskunden unter Bezug auf § 308 Nr. 5 BGB per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Widerspruchsfrist gilt die novellierte AGNB-Fassung als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, der Vertragskunde macht von seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch. Auf diese Folge wird in der E-Mail besonders hingewiesen.
2. Rechtliche Hinweise
2.1 Der Lizenzgeber (siehe unter Nr. 13) besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geodaten. Insbesondere besitzt er die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Geodaten den Bestimmungen des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713). Jede Nutzung der Geodaten durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach dem GeoVermG M-V mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.
2.2. Der Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung weiterer Geodaten, die durch ihn im Auftrag Dritter bereitgestellt werden. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Daten frei.
2.3. Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen der §§ 33, 36 GeoVermG M-V, die der Datenschutzgrundverordnung DS-GVO vom 25. Mai 2018 sowie des Landesdatenschutzgesetzes – DSG M-V vom 28. März 2002 (GVOBl. M-V, S. 154) in der geltenden Fassung.
Im Rahmen der online Zahlungsabwicklung wird auf die Website von PayPal bzw. GiroPay ohne Weitergabe von personenbezogenen Daten verlinkt. Es werden ausschließlich Rechnungsbetrag, Artikelnummer und Verwendungszweck übermittelt.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.
4. Widerrufsrecht
4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
4.2. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde zu richten, die die Waren oder Daten bereitgestellt bzw. Dienstleistungen erbracht hat (siehe unter Nr. 13).
4.3. Das Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z. B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
4.4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren, ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben und gg. Wertersatz zu leisten. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Bestellwert bis EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nutzungen, die zur zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts erforderlich sind, führen zu keiner Herausgabe oder Wertersatzpflicht.
4.5 Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/. Unsere Email-adresse lautet gdi@lkros.de.
4.6 Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.
5. Versand und Datenübermittlung
5.1. Der Versand analoger Produkte und Datenträger erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte und Datenträger auf den Besteller über.
5.2. Das Eigentum an den Daten und sonstigen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber.
5.3. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb von drei Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.
5.4. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er – unbeschadet Nr. 10.2 – jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.
6. Interne Nutzung
6.1. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1 nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Geodaten im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählen auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers, sofern zutreffend, für die vereinbarte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch.
6.2.. Sofern die Nutzung der Geodaten auf eine bestimmte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen beschränkt ist, ist vor einer darüber hinausgehenden Nutzung die Einholung einer erweiterten Lizenz erforderlich. Als Bildschirmarbeitsplatz gilt jede technische Einheit, an denen die Geodaten (auch in umgearbeiteter Form) vom Lizenznehmer genutzt werden können.
6.3. Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Geodaten nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.
7. Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung
7.1. Im Rahmen der Nutzung für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch des Lizenznehmers nach Nr. 6 sind die nachfolgend aufgeführten Formen der Präsentation, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe zulässig. Personenbezogene Daten sind hiervon ausgenommen.
7.1.1. auf Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen u. dgl., an denen er als Aussteller, Vortragender oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren.
7.1.2. ausschnittsweise in Form einzelner Bilder im Internet einstellen, wenn der Zugang zur Internetseite geldleistungsfrei möglich ist, die Daten je vom Lizenznehmer verantworteter Website (Internet-Domain) einen Umfang von 10 statischen Bildern zu je maximal 1 Mio. Pixel nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 7.3 als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers ausgeführt wird.
7.1.3. zu Unterrichtszwecken im Klassenverband oder in Kursen nutzen.
7.1.4. ausschnittsweise vervielfältigen und jährlich max. 100 analoge Vervielfältigungen aus den Geodaten bis zum Format DIN A3 kostenfrei weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters.
7.1.5. präsentieren und weitergeben, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren).
7.1.6. für kulturelle oder heimatkundliche Zwecke nutzen, soweit hierdurch keine Gewinne erzielt werden (z. B. Ortschroniken, Festschriften).
7.1.7. in Presse und Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung veröffentlichen.
7.1.8. im Rahmen von Forschungsberichten und qualifizierenden Arbeiten (z. B. Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertations- oder Habilitationsarbeiten) veröffentlichen. Gutachterliche oder kommerzielle Verwendung sind hierbei nicht zulässig.
7.1.9. in Form von Hinweis- oder Schautafeln unter der Voraussetzung präsentieren, dass der Zugang zu den Tafeln geldleistungsfrei möglich ist (z. B. Aufsteller an Wanderwegen oder Lehrpfade).
7.1.10 im Rahmen der Kreditbeschaffung weitergeben.
7.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Geodaten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist: „© Landkreis Rostock“
8. Weitergabe an einen Auftragnehmer
8.1. Die Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur internen Nutzung erforderlich ist.
8.2. Im Fall der Weitergabe von Produkten und Daten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen.
8.3. Im Falle der Nutzung von Diensten gelten die Absätze 8.1. und 8.2. entsprechend.
9. Entgelte/Gebühren
9.1. Die Bereitstellung und Nutzung der Geodaten sind, soweit nicht anders geregelt, geldleistungspflichtig. Die Höhe der Gebühren bzw. Entgelte bemisst sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung – VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018 (GVOBl. M-V S. 66), sowie der Vorschrift „Entgelte und Preise für die Abgabe und Nutzung von Erzeugnissen und Leistungen des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Entgelte Geobasisdaten LAiV – Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen)“ in der jeweils zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung oder Nutzung der Dienste geltenden Fassung. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer Änderungen der einschlägigen Vorschriften spätestens drei Monate vor ihrem In-Kraft-Treten mit. Bei einer Erhöhung der Gebühren bzw. Entgelte um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein besonderes Kündigungsrecht zu.
9.2. Der Betrag wird mit Zugang des Gebührenbescheids bzw. der Rechnung fällig. Der Gebührenbescheid bzw. die Rechnung ist innerhalb der jeweils angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.
10. Gewährleistung, Haftung
10.1. Der Lizenzgeber stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Geodaten gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Der Lizenzgeber macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Geodaten möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind.
10.2. Für Schäden, die durch die Nutzung und Weiterverwendung der Geodaten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer oder dessen Auftragnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.3. Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.
11. Speicherung von Kundendaten
Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers dürfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V verarbeitet werden. Sie werden, soweit es für die Erledigung des Kundenauftrags oder die interne Abrechnung erforderlich ist, an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.
12.2. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten der Gerichtsstand der unter Nr. 13 genannten Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CSIG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (BGBl. 1988 II S. 588)).
13. Vermessungs- und Katasteramt Landkreis Rostock
Landkreis Rostock
Der Landrat
Kataster- und Vermessungsamt
August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
Tel.: +49 3843 755-62997
Mail: gdi@lkros.de